Fettabsaugung wird anerkannte Behandlungsmethode bei Lipödem

Fettabsaugung wird anerkannte Behandlungsmethode bei Lipödem

Die operative Fettabsaugung bei Patientinnen mit einem Lipödem wird eine reguläre Leistung der Krankenkasse.

Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss in seiner jüngsten Sitzung beschlossen und die Versorgung an bestimmte Vorgaben geknüpft.

Im Rahmen einer Erprobungsstudie (LIPLEG) hatte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) für Patientinnen mit stark ausgeprägtem Lipödem (Stadium III) bereits vorübergehend die Möglichkeit für eine Versorgung geschaffen und diese bis Ende dieses Jahres befristet.

Die Ergebnisse der LIPLEG-Studie zeigen den Nutzen der Liposuktion im Vergleich zur Komplexen Physikalischen Entstauungstherapie.

Durch die Entfernung des krankhaft vermehrten Fettgewebes konnten die Krankheitsbeschwerden gelindert werden. Die Beschwerden äußern sich vor allem in Lipödem-bedingten Schmerzen sowie einer Einschränkung der Bewegungsfreiheit.

Sektorenübergreifende Vorgaben

Die Liposuktion darf erbracht werden, wenn die konservative Behandlung nicht hinreichend war und muss in ein Behandlungskonzept eingebunden sein, insbesondere für den Fall, dass eine begleitende Adipositas vorliegt. Zur Qualitätssicherung hat der G-BA verschiedene sektorenübergreifende Vorgaben festgelegt, die unter anderem die Voraussetzungen für die Indikationsstellung und die fachliche Qualifikation der diagnostizierenden und operierenden Ärztinnen und Ärzte regeln.

Eckpunkte der Anforderungen an die Qualitätssicherung zur Erbringung der Liposuktion bei Lipödem

Diagnosestellung des Lipödem s und Prüfung der Voraussetzungen für die Liposuktion:

  • Durch eine Fachärztin oder einen Facharzt für Innere Medizin und Angiologie, für Physikalische und Rehabilitative Medizin oder für Haut- und Geschlechtskrankheiten oder durch eine Fachärztin oder einen Facharzt mit Zusatz-Weiterbildung Phlebologie
  • Keine Gewichtszunahme in den sechs Monaten vor Indikationsstellung zur Liposuktion
  • Bei BMI-Werten zwischen 32kg/m und 35kg/m nur bei einer Waist-to-Height-Ratio (WHtR) unterhalb altersentsprechender Grenzwerte
  • Bei BMI-Werten >35kg/m zunächst Behandlung der Adipositas

Indikationsstellung und Durchführung der Liposuktion:

  • Durch Fachärztinnen und Fachärzte für Haut- und Geschlechtskrankheiten, sowie Fachärzte für plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie und anderen Fachärztinnen und Fachärzte des Gebiets der Chirurgie.

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